Die Wahl des Landrates findet voraussichtlich am 26. Mai 2024, die eventuell erforderliche Stichwahl am 09. Juni 2024 statt. Die Amtszeit des Landrates beträgt sechs Jahre.
Das Wahlgebiet für die Wahl des Landrates bildet der Landkreis Gotha.
Jeder Wähler hat eine Stimme. Wird nur ein oder überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag zugelassen, so wird die Wahl ohne Bindung an Wahlvorschläge durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, findet eine Stichwahl unter den zwei Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los darüber, wer in die Stichwahl kommt.