Die Wahl des Ortschaftsrates findet voraussichtlich am 26. Mai 2024 statt.
Die Ortschaftsräte werden zugleich mit den Gemeinderäten und den Ortschaftsbürgermeistern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates.
Das Wahlgebiet für die Wahl der Ortschaftsratsmitglieder bildet die jeweilige Ortschaft.
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde finden für das aktive und passive Wahlrecht die Bestimmungen des ThürKWG und der ThürKWO Anwendung.
Das Wahlverfahren ist abhängig von der Zahl der zugelassen Wahlvorschläge.