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Wahlen

Auf dieser Seite stellt Ihnen die Gemeinde Nesse-Apfelstädt Informationen zu den Wahlen, der Wahlgebietseinteilung, Wissenswertes zu den gesetzlichen Vorschriften u.a. zur Verfügung.

Des Weiteren können Sie sich über die Wahlergebnisse der Vergangenheit informieren.

Allgemeine Informationen

Stimmbezirke und Wahllokale

Bei Fragen zu den Wahlen allgemein sowie zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl wenden Sie sich bitte an das Wahlbüro.

Gemeinde Nesse-Apfelstädt

- Wahlbüro -
Zinzendorfstr. 1
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf

Tel.: 036202 840 - 40 oder - 42
Fax : 036202 84011
wahlennoSpam@nesse-apfelstaedt.de

Bitte beachten Sie, dass die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt bzw. in den Verkündungstafeln der Gemeinde Nesse-Apfelstädt erfolgt. Informativ finden Sie diese unter dem Punkt „Bekanntmachung“ bei der jeweiligen Wahl.

Europawahlen

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments richtet sich nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG) i. V. m. dem Bundeswahlgesetz (BWG) und der Europawahlordnung (EuWO). Die Amtsperiode dauert fünf Jahre. Den Wahltag bestimmt die Bundesregierung nach Maßgabe der Festsetzung des Wahlzeitpunktes durch den Rat der Europäischen Gemeinschaft.

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit weiteren Gemeinden und Städten den Wahlkreis 67.

Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen zur Zeit 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen. Listenwahlvorschläge können für ein Bundesland oder als gemeinsame Liste für alle Bundesländer aufgestellt werden. Jeder Wähler hat eine Stimme. 

Eine wesentliche Änderung ist das Absenken des Wahlalters auf 16 Jahre (aktives Wahlrecht).

Die nächste Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet am 09. Juni 2024 statt.

Bundestagswahlen

Die letzte Bundestagswahl fand am 26. September 2021 statt.

Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt. Die Wahlperiode des Bundestages beträgt vier Jahre.

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit weiteren Gemeinden und Städten den Wahlkreis 192 Gotha - Ilm-Kreis

Gewählt werden, vorbehaltlich der sich aus dem Bundeswahlgesetz ergebenden Abweichungen, 598 Abgeordnete, davon 299 in den Wahlkreisen und 299 über Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Landtagswahl

Die Landtagswahl findet voraussichtlich am 01. September 2024 statt.

Die Wahl zum Thüringer Landtag richtet sich nach dem Thüringer Landeswahlgesetz (ThürLWG) und der Thüringer Landeswahlordnung (ThürLWO). Die Wahlperiode des Landtages beträgt fünf Jahre.

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt bildet zusammen mit einigen Gemeinden aus dem Kreis Gotha und einigen Gemeinden aus dem Kreis Sömmerda den Wahlkreis 16 Sömmerda I / Gotha III.

Das Wahlgebiet des Landes Thüringen ist zurzeit in 44 Wahlkreise eingeteilt.

Gewählt werden 44 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 44 Abgeordnete aus den Landeslisten. Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten, eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Kommunalwahlen

Die Kommunalwahlen richten sich nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).

Für die Wahl des Kreistages und des Landrates ist die Gemeinde Nesse-Apfelstädt als Gemeindebehörde nur hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zuständig. Im Übrigen obliegt die Zuständigkeit hierfür beim Landkreis Gotha und dem Wahlleiter des Landkreises Gotha.

Wahlberechtigt und wählbar bei den Kommunalwahlen sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, soweit die weiteren Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz an den Wähler und die Bewerber stellt, vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind insbesondere das Alter und der Wohnsitz.

Bei Fragen zu den Wahlen können Sie sich an das Wahlbüro der Gemeinde Nesse-Apfelstädt wenden.

 

Gemeinde Nesse-Apfelstädt
- Wahlbüro -
Zinzendorfstr. 1
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf

+49 36202 840 - 40
+49 36202 840 - 42
Fax : 036202 84011

E-Mail: wahlennoSpam@nesse-apfelstaedt.de

Wahl-Ergebnisse

Wahlergebnisse der Ortschaftsbürgermeisterwahl Kornhochheim am 11.09.2022

Wahlergebnisse der Bundestagswahl am 26.09.2021

So erreichen Sie uns

Kontakt

Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
infonoSpam@nesse-apfelstaedt.de 

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Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
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