Die Kommunalwahlen richten sich nach den Regelungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) und der Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO).
Für die Wahl des Kreistages und des Landrates ist die Gemeinde Nesse-Apfelstädt als Gemeindebehörde nur hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zuständig. Im Übrigen obliegt die Zuständigkeit hierfür beim Landkreis Gotha und dem Wahlleiter des Landkreises Gotha.
Wahlberechtigt und wählbar bei den Kommunalwahlen sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sowie Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, soweit die weiteren Voraussetzungen, die das Kommunalwahlgesetz an den Wähler und die Bewerber stellt, vorliegen. Weitere Voraussetzungen sind insbesondere das Alter und der Wohnsitz.
Bei Fragen zu den Wahlen können Sie sich an das Wahlbüro der Gemeinde Nesse-Apfelstädt wenden.
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
- Wahlbüro -
Zinzendorfstr. 1
99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf
+49 36202 840 - 40
+49 36202 840 - 42
Fax : 036202 84011
Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt
Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
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Dienstag
09:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Freitag
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