Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz informiert:
Anfang 2024 wurde die elektronische „Bohranzeige Thüringen“ in Betrieb genommen. Anzeigen von Bohrungen, z. B. zur Errichtung vertikaler Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen, Brunnen oder für Baugrunduntersuchungen, die aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, können nunmehr in einem einzigen Verfahren vorgenommen werden. Dabei werden die fachlich notwendigen Daten in einem Online-Formular abgefragt, das sich dem jeweiligen Vorhaben dynamisch anpasst.
Der Anzeigende erhält die Bestätigung des Anzeigeeingangs beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nach drei Werktagen. Außerdem wird die jeweilige untere Wasserbehörde über das geplante Vorhaben informiert. Diese prüft, ob es sich um eine Anzeige gem. § 49 Abs. 1 oder 2 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 41 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz handelt. Diese ist immer dann erforderlich, wenn sich das Vorhaben unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken kann. Die untere Wasserbehörde teilt dem Anzeigenden mit, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis (z. B. bei der Entnahme von Grundwasser) für das Vorhaben notwendig ist.
Der Anzeigende kann den beteiligten Behörden über das System auch Mitteilungen senden, z. B. auf Verzögerungen hinweisen oder Unterlagen nachliefern, und im weiteren Verfahren das erforderliche Einreichen der Ergebnisse der Bohrungen abwickeln.
Das Online-Portal „Bohranzeige Thüringen“ ist im Internet unter www.bohranzeige.thueringen.de zu finden. Ab dem 2. Quartal 2025 wird es in einem neuen, länderübergreifend einheitlich gestalteten Layout als Erdaufschluss digital fortgeführt.
Nähere Informationen zu den Themen „Geologiedatengesetz“ und „Anzeige von Bohrungen“ sind auf der Webseite des TLUBN (https://tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau/geologie-und-boden/geologiedatengesetz) und in der Informationsbroschüre Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z.B. Bohrungen), Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz zu finden.
Dr. Thomas Kammerer
Referent TLUBN