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Sanierung „Ortskern Neudietendorf“

Bürger investieren in die eigene Gemeinde: Erhebung von Ausgleichsbeträgen

 

Die Gemeinde Nesse-Apfelstädt will in den kommenden Jahren die Entwicklung im Ortskern von Neudietendorf forcieren und einige Projekte voranbringen. Dafür hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Sanierungsträger WOHNSTADT erfolgreich Fördermittel der Städtebauförderung akquiriert. Als erstes Projekt steht die Sanierung und der grundhafte Ausbau der Goethestraße an. Ebenso ist der Fokus der Gemeinde auf den Kreuzungsbereich der Goethestraße mit der Gotterstraße und An der Apfelstädt gerichtet. Doch die Gemeinde denkt noch weiter: perspektivisch sollen auch Aufwertungsmaßnahmen den Luna-Park und Teilflächen des Erdmuth-Dorotheen-Platzes attraktiver machen. Auch das Anstaltsgässchen zwischen Zinzendorfplatz und Gymnasium soll mittelfristig saniert werden.

 

Diese Maßnahmen sind im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes identifiziert und mit hoher Priorität bewertet wurden. In diesen Prozess hatten sich auch viele Bürger der Gemeinde Nesse-Apfelstädt gewinnbringend eingebracht. Ihr Engagement spiegelt sich auch hier wider, diese Maßnahmen anzuschieben. Dafür nochmal ein Dank der Gemeinde an alle, die sich beteiligt haben.

 

Das sind große Pläne für die Gemeinde, die finanziert sein wollen. Neben den Fördermitteln von Bund und Land sowie dem Eigenanteil der Kommune hofft diese auf die Mitwirkung der Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Neudietendorf“. Es sollen Ausgleichsbeträge auf freiwilliger Basis erhoben werden. Das hat Vorteile für die Eigentümer und die Gemeinde.

 

Seit der Ausweisung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern Neudietendorf“ mit Beschluss vom 18.03.1992 wurden eine Vielzahl sowohl privater als auch öffentlicher Gebäude modernisiert und instandgesetzt. Des Weiteren konnten Straßen, Wege und Plätze neugestaltet werden. Möglich wurde dies, neben dem erheblichen Einsatz von Eigenmitteln, durch die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, bewilligt sowohl vom Bund als auch vom Land Thüringen. Zusammen wurden über 14,6 Mio. Euro Fördermittel im Sanierungsgebiet inkl. Bahnhofsumfeld investiert. Damit konnten insgesamt ca. 24 Mio. Euro in der Region gehalten und damit Arbeitsplätze insbesondere im Handwerk bzw. Baugewerbe gesichert werden. Wie beschrieben sollen zur Erreichung der Sanierungsziele in den kommenden Jahren noch einige Ordnungs- und Baumaßnahmen durchgeführt werden.

 

All diese Maßnahmen haben neben einer deutlichen Aufwertung des Ortskerns und der Wohnqualität auch zu einer Erhöhung der Bodenwerte für jeden Eigentümer geführt. Mit dem Abschluss der Sanierung wird die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Grundstückseigentümer anteilig an den Kosten der Sanierung zu beteiligen. Im Gegenzug waren und sind die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet von der Erhebung von Erschließungsbeiträgen befreit. Mit den Ausgleichsbeträgen wird die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung ausgeglichen. Zur Ermittlung dieser Werterhöhung wurde der Bodenwert der Grundstücke zu Beginn und zum Ende der Sanierung untersucht. Dazu wurde eine Bewertung durch den Gutachterausschuss des Landkreises Gotha vorgenommen. Auf der Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung kann eine Ablösung des Ausgleichsbetrages vor Abschluss der Sanierung zugelassen werden. Dementsprechend eröffnet die Gemeinde die Möglichkeit, die Ausgleichbeträge vorzeitig abzulösen.

 

Als Anreiz dazu soll auf den zu entrichtenden Ablösebetrag ein prozentualer Abschlag gewährt werden:

Ablösung bis 31.12.2023:              20 %
Ablösung bis 31.12.2024               15 %
Ablösung bis 31.12.2025:              10 %
Ablösung bis 31.12.2026:             5%
Ablösung ab 01.01.2027:               0%

 

Je eher der Ablösebetrag gezahlt wird, desto größer ist also der Vorteil für die Grundstückseigentümer. Wird der Ausgleichsbetrag nicht im Rahmen der freiwilligen Phase vorzeitig abgelöst, erfolgt die Erhebung der sanierungsbedingten Ausgleichsbeträge per Bescheid nach Abschluss der Sanierung zum 31.12.2031. Die Gewährung eines prozentualen Abschlages auf den zu zahlenden Ausgleichsbetrag entfällt dann. 

 

Zu den Vorteilen der vorzeitigen und freiwilligen Ablösung kommen neben dem gewährten prozentualen Abschlag die Rechtssicherheit (keine Nachforderung durch die Gemeinde möglich), der Steuervorteil (vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch das Finanzamt) und der Zeitgewinn für die persönliche Finanzplanung des Eigentümers.

 

Für die Gemeinde wirkt sich eine zeitige Entrichtung des Ablösebeitrages ebenfalls positiv aus. Sie kann und muss den Rückfluss der Einnahmen wieder in die Sanierungsmaßnahme, also den Ortskern Neudietendorf, investieren. Ansonsten droht die Abführung von Geldmitteln der Bürger an das Land Thüringen und den Bund. Zudem ist der Verwaltungsaufwand für Bürger und Verwaltung geringer. Mit der freiwilligen Ablöse der Grundstückseigentümer können somit auch langfristig weitere von der Finanzierung abhängende Vorhaben an Straßen und Gebäuden, zur Barrierefreiheit und zum Klimaschutz umgesetzt werden.

 

Die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung (Bauverwaltung), erreichbar unter Tel. (036202) 84030, stehen für weitere Beratungsgespräche gern zur Verfügung.

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