Das Landratsamt Gotha erlässt zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung. Diese gilt ab Sonntag, 26.10.2025, und ordnet die sofortige Aufstallung von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln an. Außerdem legt sie fest, dass jegliche Veranstaltungen mit Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Landkreisgebiet untersagt sind.
Bisher gibt es keinen Nachweis der Geflügelpest im Landkreis Gotha. Die Maßnahmen sind dennoch notwendig, weil eine Vielzahl von amtlich bestätigten Ausbrüchen der hochpathogenen Geflügelpest bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Thüringen vorliegen.
Das Risiko der Einschleppung durch Wildvögel wird als hoch eingestuft. Mit den Maßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel unterbunden werden, damit eine weitere Ausbreitung der Seuche und somit auch immense Schäden verhindert werden können.
Kernpunkte der Verfügung
Aufstallungspflicht: Alle Halterinnen und Halter von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im Landkreis Gotha müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Jeglicher Kontakt mit Wildvögeln muss unterbunden werden.
Die vollständige Allgemeinverfügung, einschließlich der detaillierten Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung, kann online unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen/ sowie im Foyer des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Str. 50, 99867 Gotha eingesehen werden.
 
         
         
         
       
        
