Der Gewässerunterhaltungsverbandes (GUV) Hörsel/Nesse informiert:
Durchführung von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen
Im Thüringer Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUV) vom 28.05.2019 und auf
Grundlage des § 31 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) in Verbindung mit § 40 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wurde festgelegt, dass die Unterhaltungspflicht der Gewässer 2. Ordnung
im Freistaat Thüringen, ab dem 01.01.2020 durch die gegründeten Gewässerunterhaltungsverbände erfolgt.
Die Verbandsgebiete der Thüringer Gewässerunterhaltungsverbände sowie das aktuelle Gewässernetz des Freistaats Thüringen sind im Thüringen Viewer (https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/) veröffentlicht.
Zeitraum: 01.10.2024 - 28.02.2025
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