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Aktuelles Detail

Ausbau der L 1044 / L 1044 N inkl. AS Neudietendorf“ auf Grundstücken im Bereich der Gemarkung Kornhochheim

Das TLBV und die Autobahn GmbH beabsichtigen, in der Landgemeinde Nesse – Apfelstädt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzuführen. Um die Planung vorbereiten zu können, muss

in der Zeit vom 10.10.2025 bis zum 31.12.2027

zur Durchführung von Vorarbeiten auf Grundstücke zugegriffen werden.

 

Landgemeinde Nesse - Apfelstädt                Gemarkung Kornhochheim

 

Betroffene Grundstücke finden Sie hier.

 

Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:

 

Faunistische Untersuchungen sowie Biotoptypenkartierungen

Zur Vorbereitung der Planungen und als Grundlage landschaftsplanerischer Fachbeiträge sind faunistische Kartierungen (Tag- und Nachtbegehungen) sowie Biotoptypenkartierungen erforderlich. Sofern es notwendig wird, müssen die Grundstücke von Fachgutachtern (1 bis 2 Personen) im Rahmen örtlicher Erhebungen betreten werden. Unter Wahrung des allgemeinen Schutzes wild lebender Tiere und Pflanzen erfolgt dabei die Aufnahme des Arteninventars anhand visueller und/oder akustischer Kontrollen.

Auf den Grundstücken entstehen keine Schäden, es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt.

Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz bzw. soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

 

Vermessungstechnische Vorarbeiten

Zur Weiterführung der Planungen sind Vermessungsarbeiten erforderlich. Sofern es notwendig wird, müssen die Grundstücke von einem Vermessungstrupp (1 bis 2 Personen) betreten werden. Die Grundstücke werden nur mit Messgeräten betreten. Es erfolgt eine Überprüfung, Erkundung und Vermarkung des geodätischen Grundlagennetzes sowie Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld. Hierbei können Arbeiten mit kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anzielung mit entsprechenden Messinstrumenten erfolgen. Zusätzlich können Absteckungsarbeiten zur temporären Kennzeichnung von Mess- und Arbeitspunkten sowie vorübergehendes Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten notwendig werden.

Auf den Grundstücken entstehen keine Schäden, es werden keine Bäume gefällt oder beschädigt. Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück maximal 1 bis 2 Tage in Anspruch genommen. Die Zufahrt erfolgt über das öffentliche Straßennetz bzw. für Waldgrundstücke in Ab-stimmung mit den Grundstückeigentümern sowie den zuständigen Behörden soweit wie möglich über Feld- /Waldwege und Arbeitsschneisen.

 

Baugrunderkundungen

Zur Weiterführung der Planungen sind Baugrunderkundungen in Form von Bohrarbeiten erforderlich. Auf den Flurstücken werden Kernbohrungen und Sondierungen niedergebracht. Für die Kernbohrungen werden maschinell Löcher mit etwa 10-20 cm Durchmesser gebohrt, die Bodenschichtung aufgenommen und Bodenproben entnommen. Die Bohrung wird anschließend wieder mit Erdreich verfüllt. Die Sondierungen haben einen Durchmesser von wenigen Zentimetern. Für die Arbeiten auf dem jeweiligen Flurstück wird das Flurstück auf einer Fläche von rd. 25 m² maximal 2 bis 3 Tage in Anspruch genommen. Die Aufschluss-/ Bohrgeräte haben die Größe eines Lastkraftwagens. Die Zufahrt zu den Aufschlusspunkten erfolgt, soweit möglich, über vorhandene Wege. Teilweise müssen die Flurstücke aber auch als Zuwegung für weitere Aufschlusspunkte genutzt werden. In diesem Fall werden die betroffenen Flurstücke über einen längeren Zeitraum be-/ überfahren. Alle Zuwegungen erfolgen in Abstimmung mit den Grundstückeigentümern sowie den zuständigen Behörden. Es ist nicht vorgesehen Bäume zu fällen oder zu beschädigen. Die in Anspruch genommenen Flächen werden nach Abschluss der Aufschlussarbeiten, soweit möglich, im Ausgangszustand verlassen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein wieder nutzbarer Zustand hergestellt.

 

Eine Beeinträchtigung des Verkehrs im öffentlichen Straßennetz ist lediglich in einem geringen Umfang zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden.

 

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte des TLBV / Autobahn GmbH durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Kommt gemäß § 16 a Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, so setzt die nach Landesrecht zuständige Behörde, das Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar, auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 03.10.2025 gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

 

das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr / die Autobahn GmbH

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Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
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