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Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ der Gemeinde Nesse-Apfelstädt im Ortsteil Apfelstädt gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Gemeinderat der Gemeinde Nesse-Apfelstädt hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ im Ortsteil Apfelstädt vom 13.10.2023 sowie die Begründung und den Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

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Beschluss-Nr.: GR/2023-0080 vom 30.11.2023
"Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West":
Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss
Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 30.11.2023 die Zustimmung zum Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht und die Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Webseite der Gemeinde Nesse-Apfelstädt sowie die gleichzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

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Das Verfahren wurde als zweistufiges Bauleitplanverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 4 BauGB als 3. Änderung des Bebauungsplans „Ortsausgang West“ begonnen. Im Ergebnis der Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde durch den Gemeinderat am 30.11.2023 der Beschluss gefasst, dass Planverfahren ab der Entwurfsphase als Neuaufstellung eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ fortzuführen. Der Geltungsbereich des nunmehr neuen Bebauungsplanes bleibt dabei im Vergleich zur frühzeitigen Beteiligung unverändert. Das zweistufige Verfahren bleibt erhalten. Der vorliegende Vorentwurf geht dabei in das neue Verfahren ein.

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Apfelstädt und umfasst ca. 2,02 Hektar. Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für die Erweiterung einer Gewerbeansiedlung. Der Geltungsbereich umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Apfelstädt die Flurstücke 838/2, 171/9, 173/3, 174/23, sowie Teilflächen der Flurstücke 828, 836 und 169/12 (Wandersleber Straße 17). Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dafür sind die Belange, die für die Abwägung von Bedeutung sind (Abwägungsmaterial), zu ermitteln und zu bewerten. Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB werden somit die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Planverfahren beteiligt. Ihnen wird die Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben.

Die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung des vom Gemeinderat gebilligten und zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmten Entwurfs zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ erfolgt

vom Dienstag, den 2. April 2024 bis einschließlich Freitag, den 3. Mai 2024

Die auszulegenden Unterlagen finden Sie am Ende dieser Bekanntmachung in digitaler Form und zusätzlich liegt der Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ zu folgenden Sprechzeiten öffentlich aus:

Montag                      von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                    von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Mittwoch                   von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag               von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag                       von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Ort der zusätzlichen öffentlichen Auslegung ist die

Bauverwaltung der Gemeinde Nesse-Apfelstädt, 1. Obergeschoss, Zimmer 06,
Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt OT Neudietendorf.

Folgende Unterlagen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:

  • Entwurf zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ vom 13.10.2023
  • Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Teilüberplanung Ortsausgang West“ vom 13.10.2023
  • Entwurf zum Umweltbericht nach § 2a BauGB mit integriertem Grünordnungsplan vom 13.10.2023
  • Bestands- und Konfliktplan vom 13.10.2023

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind im Internet veröffentlicht und liegen zusätzlich öffentlich aus:

Art der vorliegenden Information Verfasser/ Datum Thematischer Bezug
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Landratsamt Gotha vom 11.04.2022  
  • Hinweis auf Siedlungszäsur SZ-7 - Apfelstädt – Wandersleben
  • Hinweis zum Hochwasserschutz
  • Hinweis auf Freihaltung von Retentionsflächen
  • Hinweis zum Umweltbericht
  • Hinweis auf die die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, §§ 13 - 17 BNatSchG i. V. m. §§ 5 - 7 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
  • Hinweise zur Grünordnungsplanung
  • Hinweise zum Umgang mit Abwasser

 

Thüringer Landesverwaltungsamt vom 08.04.2022  
  • Hinweis zum Hochwasserschutz
 
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 23.03.2022  
  • Hinweis zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern
  • Hinweis zur Darstellung der Schutzgüter Boden und Fläche im Umweltbericht
  • Hinweis zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
 
  Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e.V. vom 11.04.2022  
  • Hinweis zur Darstellung von Kleinstlebensräumen
 


Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist sollen Stellungnahmen elektronisch per E-Mail unter vollständiger Angabe des Absenders an folgende Anschrift übermittelt werden:

bauleitplanungnoSpam@nesse-apfelstaedt.de

Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch per Post an die Gemeinde Nesse-Apfelstädt, OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 1, 99192 Nesse-Apfelstädt gesendet oder während der o.g. Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung abgegeben oder zur Niederschrift vorgetragen werden.

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Nesse-Apfelstädt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Nesse-Apfelstädt ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Nesse-Apfelstädt, 16.02.2024

Christian Jacob
Bürgermeister

Dokumente:
53a_Entwurf B-Plan
53b_Bestands- und Konfliktplan
53c_Entwurf Begründung
53d_Entwurf Umweltbericht zum integr. GOP-Entwurf
53e_Übersichtsplan Einordnung neuer B-Plan
67c_Zusammenfassung umweltbezogene Belange

Informelle Bekanntmachungen zum Thema Wahlen

Hier finden Sie informativ alle Bekanntmachungen für Wahlen innerhalb der Gemeinde Nesse-Apfelstädt:


Öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder, der Ortschaftsbürgermeister und der Ortschaftsratsmitglieder:

Bekanntmachung

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Gemeinde Nesse-Apfelstädt
OT Neudietendorf
Zinzendorfstraße 1
99192 Nesse-Apfelstädt

Telefon: 036202 840 10
Telefax: 036202 840 11
infonoSpam@nesse-apfelstaedt.de 

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13:00 - 18:00 Uhr

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